Hilfe zu Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Wir bieten Ihnen die, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI an,

§ 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5:

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.

Leistungsanspruch je Pflegegrad

Pflegegrad Entlastungsbetrag pro Monat  

Pflegegrad 1     125 Euro

Pflegegrad 2     125 Euro  

Pflegegrad 3     125 Euro 

Pflegegrad 4     125 Euro

Pflegegrad 5     125 Euro



Was sind „niedrigschwellige“ Betreuungsleistungen?

Wenn es um zusätzliche Betreuungsleistungen geht, fällt oft der Begriff „niedrigschwellig“. Dieser Begriff suggeriert, dass Sie keine großen Mühen aufwenden müssen, um etwa Zugang zu einer zusätzlichen Entlastungsleistung zu haben.

Genau so will die Pflegeversicherung (§ 45c SGB XI) den Begriff auch verstanden wissen. Sie geht davon aus, dass es für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen einfacher ist, wenn sie (stundenweise) Hilfe in ihrer eigenen Häuslichkeit erhalten – und nicht in einem Pflegeheim oder einer anderen „offiziellen“ Einrichtung. Deshalb finden die meisten niedrigschwelligen Betreuungsleistungen auch beim Pflegebedürftigen zu Hause statt:

    Betreuung von Menschen
    Hilfe im Haushalt
    Hilfe bei der Organisation des Alltags

Wir dürfen für Sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erbringen, da unser Verein als Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.

Bitte Informieren Sie sich, wir unterstützen und helfen Ihnen gern.
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